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Gästetaxe in Leipzig
Liebe Gäste,
bitte haben Sie Verständnis, dass wir als Betreiber Ihrer Unterkunft verpflichtet sind, von Ihnen die Gästetaxe einzuziehen. Zudem sind wir ebenso verpflichtet, den amtlichen Meldeschein der Stadt Leipzig von Ihnen ausfüllen und unterschreiben zu lassen. Sofern durch Sie ein Befreiungstatbestand geltend gemacht wird, ist dazu ein geeigneter Nachweis vorzulegen.
Die Gästetaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 3,00 Euro, Ankunfts- und Abreisetag werden als ein Tag berechnet. Die Gästetaxe wird auf 1,00 Euro je Person und Aufenthaltstag ermäßigt, wenn das Entgelt für die Übernachtung nicht mehr als 30,00 Euro inklusive Umsatzsteuer beträgt.
Die Gästetaxe ist bis zum Ende des Aufenthaltes in der Unterkunft zu entrichten.
Ausgenommen von der Gästetaxe sind:
- Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
- Schüler, Studenten und Auszubildende vom 18. bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
- Schwerbehinderte im Sinne des Sozialgesetzbuch (SGB) IX
- Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch amtsärztliches Zeugnis, Schwerbehindertenausweis oder Rentenbescheid nachgewiesen wird
- Kranke, die ihre Unterkunft nicht verlassen können, nachdem der Betroffene die Dauer der Verhinderung durch Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nachgewiesen hat